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Sie haben Geld beim Online-Glücksspiel verloren? Viele Online-Casinos haben keine deutsche Lizenz. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihren Verlust zurückfordern können!

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Schritt 1

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Das sagen unsere Mandanten

Jederzeit wieder

"Sehr gute Beratung. Fragen wurden sofort und absolut kompetent beantwortet. Ich wurde immer vollumfänglich über den Fortgang des Verfahrens informiert. Zur Beantwortung von persönlich notwendigen Entscheidungen im Rahmen des Verfahrens wurde immer vollständige Beratung angeboten. Sehr empfehlenswert, jederzeit wieder!"

- Hans Floß

Professionelle Kommunikation

"Sehr gute Kanzlei mit breitem Angebotsspektrum! Top professionelle Kommunikation während der Verfahrensverläufe! War schon bei dem Verfahren der Immobilen-Finanzierung hier sehr zufrieden. Bei dem Verfahren zum Dieselabgasskandal hat sich das Vertrauen dann nochmals bestätigt! In beiden haben wir schlussendlich ein sehr zufriedenstellendes Ziel erreicht, vielen Dank dafür!!! Ich kann diese Kanzlei nur weiterempfehlen!"

- Turgay Alan

Hoch zufrieden

"Die Kanzlei hat meine Frau Doris bei der Klage gegen VW wegen des Dieselskandals vertreten. Wir waren mit der Abwicklung hoch zufrieden. Über den gesamten Zeitraum bis zum erfolgreichen Vergleich war die Betreuung ausgezeichnet. Unser Dank an alle Beteiligten des Teams. Wir werden diese in unserem Bekanntenkreis auf jeden Fall immer sehr empfehlen."

- Rolf-Dieter Happel

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Baum Reiter & Collegen - eine führende Verbraucherkanzlei

Die Anwälte von Baum Reiter & Collegen sind seit 20 Jahren im Verbraucherschutz aktiv, wir vertreten über 25.000 Geschädigte gegenüber Konzernen und Großunternehmen.

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FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bis zum 30.06.2021 war das Anbieten von Online-Glücksspiel in Deutschland überwiegend verboten. Mit der Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags ist das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspiel unter der Voraussetzung erlaubt, dass der Anbieter über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügt. Bislang hat kein Online-Casinoanbieter eine gültige Glücksspielerlaubnis für Deutschland.

Fazit: Das Anbieten von Online-Glücksspiel ist in Deutschland mit wenigen Ausnahmen (staatlichen Lotterieanbietern und manchen Sportwettenanbietern) weiterhin verboten. Nicht erlaubt sind in Online-Casinos die Spielarten Automatenspiele (Slots), Casinospiele (Poker, Roulette, Blackjack) und Zweitlotterien (z.B. Lottoland, Lottohelden und Multilotto).

Ja. Verluste aus Online Glücksspiel können bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Dies gilt auch für Verluste aus Glücksspielen, die nach dem 01.07.2021 entstanden sind. Der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Anbieter des Online Glücksspiels ist gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 des Glücksspielstaatsvertrags nichtig. Die Glücksspiellizenzen der Anbieter aus dem Ausland, z.B. Malta oder Gibraltar sind in Deutschland nicht gültig. Geschlossene Verträge verstoßen mithin gegen deutsches Recht. Sie können Ihr verlorenes Geld vom online Anbieter erfolgreich zurückfordern.

Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihrer Nettoverluste, also die Summe aus den Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen. Gewinne, die nicht ausgezahlt, sondern reinvestiert und verspielt wurden, bleiben bei der Berechnung des Schadens außen vor.

Ja. Rückforderungen von Online-Glücksspielen verjähren nach 10 Jahren, so dass bei einer Beauftragung in 2022 alle Zahlungen ab 2012 zurückgeholt werden können.

Nein. Wenn Sie wussten, dass Ihr Spiel verboten ist, oder dem Anbieter gegenüber wahrheitswidrig angegeben haben in Schleswig-Holstein zu leben, können Sie Ihre Verluste nicht erfolgreich zurückverlangen.

Jein. Denn Schleswig-Holstein hat bereits vor der Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags zum 01.07.2021 einzelne Lizenzen zum Veranstalten und Vermitteln von Online Glücksspiel verteilt. Es kommt also darauf an, ob der Anbieter eine gültige Lizenz hatte.

Ja, es kommt eine Strafbarkeit nach § 285 StGB in Betracht.

Ab dem Zeitpunkt einer anwaltlichen Beauftragung wird Ihnen unterstellt, dass Sie Kenntnis über das Verbot haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass Verluste ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgreich zurückverlangt werden können und Sie sich gemäß § 285 StGB strafbar machen.

Transaktionsliste- bei manchen Anbietern auch Spielhistorie genannt- zeugt wie bei einem Kontoauszug jede einzelne Ein- und Auszahlung pro Spielart mit Datum an. Anhand der Transaktionsliste lässt sich der Nettoverlust (Spielverlust) ermitteln.

Für Sportwetten gilt eine Besonderheit. Hier wurden vereinzelt Lizenzen verteilt, so dass Sportwetten legal angeboten wurden. Verluste können in diesem Fall nicht zurückgefordert werden. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Fehlt eine Lizenz hat auch der Anbieter von Sportwetten gegen geltendes Recht verstoßen und es bestehen Rückforderungsansprüche.

Die Erfolgsaussichten sind aktuell sehr gut. Die Mehrzahl der deutschen Gerichte geben den Ansprüchen der Spieler statt, und der Anbieter wird zur Rückzahlung der Verluste verurteilt. Übersicht positiver Urteile.

Selbstverständlich! Wir schätzen Ihr Vertrauen in unsere langjährige erfolgreiche Tätigkeit im Verbraucherschutz und Ihr Anliegen wird von uns diskret behandelt.

Kein Problem! Gerne kommunizieren wir mit Ihnen auch über E-Mail. Wir gehen diskret mit Ihrer Anfrage um. Zudem unterliegen wir der anwaltlichen Schweigepflicht, so dass keine Information an unberechtigte Dritte gelangen.

Wir benötigen die Angabe des Spielanbieters, die Spielart, den Spielzeitraum und die Bestätigung, dass Sie keine Kenntnis hatten, das Glücksspiel verboten war. Mit Hilfe von Transaktionslisten bzw. Spielübersichten können wir die Höhe des Verlustes für Sie ausrechnen. Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen benötigen wir nicht. Wir sind Ihnen bei der Anforderung der Transaktionsliste gerne behilflich.

Unsere Prüfung und Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sobald Sie uns beauftragen, Ihre Spielverluste zurückzuholen, entstehen anwaltliche und gerichtliche Gebühren. Diese übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer, so dass Sie keine Kosten an uns und das Gericht zahlen müssen. Haben Sie Erfolg, geben Sie einen quotalen Anteil der Erstattung an den Prozesskostenfinanzierer ab. Verlieren Sie das Verfahren, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten. Sie haben keine Kostenrisiko. Rechtsschutzversicherungen decken unsere anwaltliche Tätigkeit in der Regel nicht. Möchten Sie nicht mit unserem Prozesskostenfinanzierer tätig werden, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen unser Selbstzahler-Kostenmodell vor.

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